Wassersicherheitsplan in Gebäuden (Water Safety Plan, WSP)

Österreich verfügt über hervorragendes Trinkwasser. Doch mit dem Eintritt des Trinkwassers in die hausinterne Installation geht die Verantwortung für dessen Qualität auf die Gebäudebetreiber über. Mit der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 in nationales Recht wird für zahlreiche Gebäudetypen (prioritäre Örtlichkeiten) die Erstellung eines Wassersicherheitsplans verpflichtend. Die Umsetzung des Wassersicherheitsplans erfolgt durch Anwendung eines risikobasierten Ansatzes, der eine anlagenspezifische Risikoanalyse der Trinkwasser-Installation voraussetzt. Dadurch werden potenzielle Gefährdungen für die menschliche Gesundheit systematisch erfasst und durch gezielte Maßnahmen effektiv beherrscht. Diese gezielte Identifikation relevanter Gefahrenpunkte in der Haustechnik sowie eine sorgfältige Betriebsführung bilden einen zentralen Bestandteil des Wassersicherheitsplans.

Was ist ein Wassersicherheitsplan für Gebäude?

In der Regel entspricht das Trinkwasser der Wasserversorger den gesetzlichen Anforderungen, dennoch können Hausinstallationen das Wasser negativ beeinflussen, etwa durch Stagnation, ungeeignete Materialien oder mangelnde Wartung. Der Wassersicherheitsplan (Water Safety Plan, WSP) dient daher als systematisches Instrument des Risikomanagements für Trinkwasser-Installationen in Gebäuden. Er basiert auf dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelten Konzept und verfolgt das Ziel, Nutzerinnen und Nutzer wirksam vor gesundheitlichen Risiken durch mikrobiologische, chemische oder physikalische Verunreinigungen des Trinkwassers zu schützen.

Der Wassersicherheitsplan stützt sich auf folgende Säulen:

  • Systembeschreibung
  • Systembewertung
  • Risikobewertung und Risikobeherrschung
  • Verifizierung und Revidierung

Die Trinkwasserhygiene spielt eine zentrale Rolle für die Gesundheit der Verbraucher. Der von der WHO empfohlene risikobasierte Ansatz stellt dabei eine bewährte Methode dar, um die Qualität des Trinkwassers vom Eintritt an der Übergabestelle in das Gebäude (Point of Entry) bis hin zu den Entnahmestellen (Point of Use) sicherzustellen. Dieser Ansatz ist, insbesondere für Gebäude mit besonders hohen Anforderungen, unerlässlich.

Gesetzliche Anforderungen zum Water Safety Plan

Mit der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 in nationales Recht wird der Wassersicherheitsplan für bestimmte Gebäudetypen verpflichtend. Die Erstellung erfolgt nach den Vorgaben der technischen Regel CEN/TR 17801.

WICHTIG

In Österreich ist die Erstellung eines Wassersicherheitsplans seit Anfang 2023 für bestimmte Gebäudekategorien verpflichtend, wie zum Beispiel bei folgenden prioritären Örtlichkeiten:

Gesundheitseinrichtungen

  • Krankenhäuser
  • Alters- und Pflegeheime
  • Diverse Gesundheitseinrichtungen

Bildungseinrichtungen

  • Kindergärten
  • Schulen
  • Diverse Bildungseinrichtungen

Weitere Einrichtungen

  • Hotels und Beherbergungsbetriebe
  • Sport- und Einkaufszentren
  • Freizeit- und Erholungseinrichtungen
  • Strafvollzugsanstalten

Erstellung eines Wassersicherheitsplans

Systembeschreibung eines Wassersicherheitsplans mit technischen Zeichnungen

1. Systembeschreibung

Im ersten Schritt wird die gesamte Trinkwasser-Installation des Gebäudes systematisch erfasst und dokumentiert. Diese Beschreibung bildet die Grundlage für alle weiteren Analysen und Bewertungen. Sie umfasst:

  • Bestandspläne der Trinkwasser-Installation
  • Nutzergruppen und Nutzungsmuster
  • Betriebsweise der Anlage
  • Nutzungshäufigkeiten der Entnahmestellen
  • Dokumentation aller verbauten Komponenten
Systembewertung mit Identifikation von Gefahrenpunkten in der Trinkwasserinstallation

2. Systembewertung

Ermittlung und Bewertung potenzieller Gefährdungen innerhalb des Anlagensystems. Dabei werden sowohl technische als auch betriebliche Risikofaktoren einbezogen.

  • Identifikation möglicher Gefahrenquellen
  • Analyse von Abweichungen im Anlagenbetrieb
  • Analyse des Wassers vom Eintritt ins Gebäude bis zu den Entnahmestellen
  • Berücksichtigung baulicher und betrieblicher Faktoren
  • Dokumentation kritischer Stellen

3. Risikobewertung und Risikobeherrschung

Ableitung und Umsetzung gezielter Maßnahmen zur Minimierung der identifizierten Risiken. Dies umfasst technische, organisatorische und hygienische Maßnahmen:

  • Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit
  • Bewertung möglicher Auswirkungen
  • Festlegung von Maßnahmen zur Risikobeherrschung
  • Erstellung eines Maßnahmenplans
  • Definition von Verantwortlichkeiten

4. Verifizierung und Revidierung

Der erstellte Wassersicherheitsplan muss stetig überprüft und angepasst werden:

  • Regelmäßige Überprüfung der festgelegten Maßnahmen
  • Dokumentation aller Prüfergebnisse und Abweichungen
  • Anpassung bei baulichen oder betrieblichen Änderungen
  • Sofortige Revision bei unerwarteten Ereignissen
  • Regelmäßige Aktualisierung des Gesamtplans

Professionelle Unterstützung bei der Erstellung Ihres Wassersicherheitsplans

Die Erstellung eines Wassersicherheitsplans erfordert Fachwissen und Erfahrung. Unser Expertenteam unterstützt Sie bei allen Schritten, von der Systembeschreibung über die Risikobewertung bis zur Implementierung geeigneter Maßnahmen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Häufig gestellte Fragen zum Wassersicherheitsplan

Gemäß der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 und deren Umsetzung in nationales Recht ist die Erstellung eines Wassersicherheitsplans für bestimmte prioritäre Einrichtungen gesetzlich verpflichtend. Hierzu zählen unter anderem Gesundheitseinrichtungen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kinderbetreuungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Beherbergungsbetriebe (wie Hotels und Campingplätze), gastronomische Betriebe, Sport- und Freizeitanlagen, Einkaufszentren sowie Einrichtungen des Strafvollzugs.
Der Gebäudebetreiber ist ab dem Übergabepunkt (Wasserzähler) nicht nur für alle Anlagenteile der Hausinstallation, sondern auch für die Wasserqualität verantwortlich. In diesem Zusammenhang liegt die Verantwortung für die Erstellung und Umsetzung des Wassersicherheitsplans bei dem Betreiber, der die Wasserversorgungsanlage im Gebäude verwaltet.
Der Wassersicherheitsplan muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
Ein Wassersicherheitsplan bringt viele Vorteile: Er schützt die Gesundheit der Nutzer, senkt das Haftungsrisiko für Betreiber, unterstützt eine gezielte Wartung und hilft, Abweichungen frühzeitig zu erkennen.
Der Wassersicherheitsplan ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein wertvolles Instrument für das Risikomanagement in Gebäuden. Durch die systematische Identifikation und Bewertung potenzieller Gefährdungen sowie die Definition geeigneter Kontroll- und Gegenmaßnahmen trägt er maßgeblich zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität bei.

Als Experte für Trinkwasserhygiene mit umfassendem Know-how unterstützen wir Gebäudebetreiber bei der fachgerechten Erstellung sowie Umsetzung Ihres Wassersicherheitsplans mit praktischen Handlungsanweisungen, der Festlegung von Maßnahmen zur Risikobeherrschung sowie bei der Schulung von Hygieneteams und verantwortlichen Personen. Diese erhalten Hilfestellung bei der Bewertung von Anlagenteilen, der Auswahl geeigneter Verfahren und der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf §5 der Trinkwasserverordnung.