Wassersicherheitsplan in Gebäuden (Water Safety Plan, WSP)
Österreich verfügt über hervorragendes Trinkwasser. Doch mit dem Eintritt des Trinkwassers in die hausinterne Installation geht die Verantwortung für dessen Qualität auf die Gebäudebetreiber über. Mit der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 in nationales Recht wird für zahlreiche Gebäudetypen (prioritäre Örtlichkeiten) die Erstellung eines Wassersicherheitsplans verpflichtend. Die Umsetzung des Wassersicherheitsplans erfolgt durch Anwendung eines risikobasierten Ansatzes, der eine anlagenspezifische Risikoanalyse der Trinkwasser-Installation voraussetzt. Dadurch werden potenzielle Gefährdungen für die menschliche Gesundheit systematisch erfasst und durch gezielte Maßnahmen effektiv beherrscht. Diese gezielte Identifikation relevanter Gefahrenpunkte in der Haustechnik sowie eine sorgfältige Betriebsführung bilden einen zentralen Bestandteil des Wassersicherheitsplans.
Was ist ein Wassersicherheitsplan für Gebäude?
In der Regel entspricht das Trinkwasser der Wasserversorger den gesetzlichen Anforderungen, dennoch können Hausinstallationen das Wasser negativ beeinflussen, etwa durch Stagnation, ungeeignete Materialien oder mangelnde Wartung. Der Wassersicherheitsplan (Water Safety Plan, WSP) dient daher als systematisches Instrument des Risikomanagements für Trinkwasser-Installationen in Gebäuden. Er basiert auf dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelten Konzept und verfolgt das Ziel, Nutzerinnen und Nutzer wirksam vor gesundheitlichen Risiken durch mikrobiologische, chemische oder physikalische Verunreinigungen des Trinkwassers zu schützen.
Der Wassersicherheitsplan stützt sich auf folgende Säulen:
- Systembeschreibung
- Systembewertung
- Risikobewertung und Risikobeherrschung
- Verifizierung und Revidierung
Die Trinkwasserhygiene spielt eine zentrale Rolle für die Gesundheit der Verbraucher. Der von der WHO empfohlene risikobasierte Ansatz stellt dabei eine bewährte Methode dar, um die Qualität des Trinkwassers vom Eintritt an der Übergabestelle in das Gebäude (Point of Entry) bis hin zu den Entnahmestellen (Point of Use) sicherzustellen. Dieser Ansatz ist, insbesondere für Gebäude mit besonders hohen Anforderungen, unerlässlich.
Gesetzliche Anforderungen zum Water Safety Plan
Mit der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 in nationales Recht wird der Wassersicherheitsplan für bestimmte Gebäudetypen verpflichtend. Die Erstellung erfolgt nach den Vorgaben der technischen Regel CEN/TR 17801.
WICHTIG
In Österreich ist die Erstellung eines Wassersicherheitsplans seit Anfang 2023 für bestimmte Gebäudekategorien verpflichtend, wie zum Beispiel bei folgenden prioritären Örtlichkeiten:
Gesundheitseinrichtungen
- Krankenhäuser
- Alters- und Pflegeheime
- Diverse Gesundheitseinrichtungen
Bildungseinrichtungen
- Kindergärten
- Schulen
- Diverse Bildungseinrichtungen
Weitere Einrichtungen
- Hotels und Beherbergungsbetriebe
- Sport- und Einkaufszentren
- Freizeit- und Erholungseinrichtungen
- Strafvollzugsanstalten
Erstellung eines Wassersicherheitsplans
1. Systembeschreibung
Im ersten Schritt wird die gesamte Trinkwasser-Installation des Gebäudes systematisch erfasst und dokumentiert. Diese Beschreibung bildet die Grundlage für alle weiteren Analysen und Bewertungen. Sie umfasst:
- Bestandspläne der Trinkwasser-Installation
- Nutzergruppen und Nutzungsmuster
- Betriebsweise der Anlage
- Nutzungshäufigkeiten der Entnahmestellen
- Dokumentation aller verbauten Komponenten
2. Systembewertung
Ermittlung und Bewertung potenzieller Gefährdungen innerhalb des Anlagensystems. Dabei werden sowohl technische als auch betriebliche Risikofaktoren einbezogen.
- Identifikation möglicher Gefahrenquellen
- Analyse von Abweichungen im Anlagenbetrieb
- Analyse des Wassers vom Eintritt ins Gebäude bis zu den Entnahmestellen
- Berücksichtigung baulicher und betrieblicher Faktoren
- Dokumentation kritischer Stellen
3. Risikobewertung und Risikobeherrschung
Ableitung und Umsetzung gezielter Maßnahmen zur Minimierung der identifizierten Risiken. Dies umfasst technische, organisatorische und hygienische Maßnahmen:
- Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit
- Bewertung möglicher Auswirkungen
- Festlegung von Maßnahmen zur Risikobeherrschung
- Erstellung eines Maßnahmenplans
- Definition von Verantwortlichkeiten
4. Verifizierung und Revidierung
Der erstellte Wassersicherheitsplan muss stetig überprüft und angepasst werden:
- Regelmäßige Überprüfung der festgelegten Maßnahmen
- Dokumentation aller Prüfergebnisse und Abweichungen
- Anpassung bei baulichen oder betrieblichen Änderungen
- Sofortige Revision bei unerwarteten Ereignissen
- Regelmäßige Aktualisierung des Gesamtplans
Professionelle Unterstützung bei der Erstellung Ihres Wassersicherheitsplans
Die Erstellung eines Wassersicherheitsplans erfordert Fachwissen und Erfahrung. Unser Expertenteam unterstützt Sie bei allen Schritten, von der Systembeschreibung über die Risikobewertung bis zur Implementierung geeigneter Maßnahmen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Häufig gestellte Fragen zum Wassersicherheitsplan
Für welche Gebäude ist ein Wassersicherheitsplan verpflichtend?
Wer ist für die Erstellung des Wassersicherheitsplans verantwortlich?
Wie oft muss der Wassersicherheitsplan aktualisiert werden?
Welche Vorteile bietet ein Wassersicherheitsplan über die gesetzliche Pflicht hinaus?
Der Wassersicherheitsplan als wichtiges Instrument für Gebäudebetreiber
Als Experte für Trinkwasserhygiene mit umfassendem Know-how unterstützen wir Gebäudebetreiber bei der fachgerechten Erstellung sowie Umsetzung Ihres Wassersicherheitsplans mit praktischen Handlungsanweisungen, der Festlegung von Maßnahmen zur Risikobeherrschung sowie bei der Schulung von Hygieneteams und verantwortlichen Personen. Diese erhalten Hilfestellung bei der Bewertung von Anlagenteilen, der Auswahl geeigneter Verfahren und der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf §5 der Trinkwasserverordnung.
